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Ein Mastschwein wird ca. 120kg schwer. Für uns als Landwirte ist das Schlachtgewicht entscheident, weil das Schwein hiernach bezahlt wird. Das ist das Gewicht ohne Innereien. Das sind ca 80% vom Lebendgewicht. Also bei 120kg Lebendgewicht wären das 96kg. Für die Bezahlung ist es wichtig, das Schwein mit dem richtigen Gewicht zu verkaufen, da man sonst vom Schlachthof Abzüge bekommt.

Ihr Redaktionsteam von vredener-bauernfamilien.de

 

Die ausgebracht Menge an Gülle hängt vom Nährstoffgehalt der Gülle ab. Entscheidend ist die Menge an Nährstoffen die ausgebracht wird. Beim Stickstoff ist die Grenze 170kg pro Hektar und Jahr. Das sind 17g je m². Pro m² wird dann eine Güllemenge von 3 bis 5 Litern ausgebracht. Das entspricht 3 bis 5 mm Regen.

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Eine Milchkuh gibt in Deutschland im Durchschnitt 7400l Milch. Es gibt aber auch Kühe die über 10000l Milch geben. Die Milchmenge wird stark durch die Rasse und die Art der Fütterung beeinflusst.

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Leider wird es dieses Jahr wie auch im letzten Jahr auch schon keine Blühstreifen geben. Der Grund ist der Regelungs und Kontrollwahn der EU. Jeder Landwirt muss seine Flächen im Flächenantrag mittlerweile bis auf 10m² genau angeben und auch dokumentieren womit er diese bestellt hat. Bis vor zwei Jahren musste der Blühstreifen nicht extra ausgewiesen werden. Es reichte, wenn im Flächenantrag die gesamte Fläche als Maisfläche angegeben wurde. Ab dem Jahr 2015 muss jeder Blühstreifen extra ausgewiesen und auch eingezeichnet werden. Der Aufwand hierfür ist enorm. Desweitern ist die Gefahr groß das man bei Kontrollen Probleme bekommt, weil der Streifen zu groß oder zu klein eingezeichnet wurden. Dadurch kann es dann zu Prämienabzügen kommen. Wir Landwirte versuchen aber immer noch, dass die unbürokratische Lösung wieder kommt. Bis jetzt leider vergebens.

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