Nein das dürfen wir Landwirte nicht.
Wir Landwirte haben eine geltende Düngeverordnung in der geschrieben steht, dass wir aus tierischer Düngung nur maximal 170 kg Stickstoff je Hektar und Pflanzenbedarf ausbringen.
Die Gülle wird jedes Jahr durch den Landwirt bzw. durch ein Institut auf dessen Inhaltstoffe untersucht.
Somit kann der Landwirt seine Kultur bedarfsgerecht mit dem tierischen Nährstoff düngen. Zudem gibt es einen klar festgelegten Zeitraum indem die Gülle ausgebracht werden darf.
Dieser bezieht sich auf die Befahrbarkeit der Böden, den Bewuchs und die Frosttiefe (Februar/Andüngung).

Weitere Informationen: Düngeverordnung NRW

 

Ihr Redaktionsteam von vredener-bauernfamilien.de

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